Sifa · SiGeKo · Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 – deutschlandweit im Einsatz

Arbeitssicherheit & SiGeKo · deutschlandweit

Arbeitsschutz, der dort funktioniert, wo gearbeitet wird.

Als Maschinenbauingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit und SiGeKo begleite ich Unternehmen, Bauherren und Projekte in ganz Deutschland – von der sicherheitstechnischen Betreuung über die Baustellenkoordination bis zur Prüfung von Arbeitsmitteln.

  • B.Eng. Maschinenbau
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • SiGeKo nach RAB 30
  • Deutschlandweit im Einsatz
B.Eng. Mahmoud Abudaya in Warnweste mit ABU-Logo, Fachkraft für Arbeitssicherheit und SiGeKo
Ihr Ansprechpartner B.Eng. Mahmoud Abudaya Sifa 3.0 | SiGeKo

01Leistungen

Acht Leistungen. Ein fester Ansprechpartner.

Von der dauerhaften sicherheitstechnischen Betreuung bis zum einzelnen Prüftermin: Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand – deutschlandweit, fachlich fundiert und auf Ihre Abläufe abgestimmt.

  1. Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

    Externe sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – von der Grundbetreuung bis zur ASA-Sitzung.

  2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

    Koordination auf Baustellen nach Baustellenverordnung und RAB – mit SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten.

  3. Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

    Wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DIN EN 50699 (VDE 0702) – mit Dokumentation und Kennzeichnung.

  4. Prüfung von Regalanlagen

    Regalprüfung nach BetrSichV, DIN EN 15635 und DGUV Information 208-043 mit dokumentierter Bewertung.

  5. Gefährdungsbeurteilungen & Betriebsanweisungen

    Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG und verständliche Betriebsanweisungen – neu erstellt oder aktualisiert.

  6. Arbeitsschutz-Komplettbetreuung für Kleinbetriebe

    Arbeitsschutz aus einer Hand für Restaurants, Friseursalons, Werkstätten, Büros und weitere kleine Unternehmen.

  7. Sicherungs- und Sicherheitsposten

    Posten bei gefährlichen Arbeiten sowie bei Arbeiten in engen Räumen, Behältern und Schächten.

  8. Freimessungen

    Freimessungen vor und während Arbeiten in Behältern, Schächten und engen Räumen nach DGUV Regel 113-004.

02Für Kleinbetriebe

Arbeitsschutz-Komplettbetreuung für kleine Unternehmen

Restaurants, Friseursalons, Werkstätten und Büros haben dieselben Pflichten im Arbeitsschutz wie große Betriebe – aber selten eine eigene Abteilung dafür. Ich übernehme die Betreuung passend zu Ihrem Betrieb, Ihren Tätigkeiten und Gefährdungen.

  • Restaurants
  • Friseursalons
  • Werkstätten
  • Büros
  • weitere Kleinbetriebe

Alles aus einer Hand – mit einem festen Ansprechpartner für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz.

Darin enthalten

  • Sicherheitstechnische Betreuung und regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und aktualisieren
  • Betriebsanweisungen und Mitarbeiterunterweisungen
  • Aufbau und Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation
  • Gefahrstoffmanagement inklusive Gefahrstoffverzeichnis
  • Erste Hilfe, Brandschutz sowie Flucht- und Rettungswege
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Überwachung der Prüffristen

Eckdaten

Projekte sicherheitstechnisch begleitet
12
Maschinenbau, Fachhochschule Dortmund
B.Eng.
Fachkraft für Arbeitssicherheit, BGHM Holz und Metall
Sifa
nach RAB 30, Anlage B und C
SiGeKo
deutschlandweit im Einsatz – im Betrieb und auf der Baustelle
DE

03Projekterfahrung

Vom Kabelgraben bis zur Trafostation

Meine Projekterfahrung reicht von klassischen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen bis zu technisch anspruchsvollen Elektro- und Energieprojekten – mit einzelnen Gewerken ebenso wie mit mehreren gleichzeitig tätigen Unternehmen, an Einsatzorten in ganz Deutschland.

  • Mittel- und Niederspannung
  • Trafostationen
  • Ladeinfrastruktur
  • Tiefbau und Kabeltrassen
  • Logistik- und Industriegebäude
  • Bau- und Infrastrukturmaßnahmen

Guter Arbeitsschutz besteht nicht nur aus Vorschriften und Dokumentationen. Er muss vor allem dort funktionieren, wo die Arbeit tatsächlich stattfindet.

Mahmoud Abudaya B.Eng., Fachkraft für Arbeitssicherheit und SiGeKo

04Zusammenarbeit

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Anfrage & Erstgespräch

    Sie schildern Ihr Anliegen per Telefon oder Formular. Gemeinsam klären wir Umfang, Rahmenbedingungen und Termine.

  2. Begehung & Bestandsaufnahme

    Vor Ort verschaffe ich mir ein Bild von Betrieb, Baustelle oder Arbeitsmitteln – dort, wo die Arbeit tatsächlich stattfindet.

  3. Maßnahmen & Dokumentation

    Sie erhalten praxisnahe Maßnahmen, nachvollziehbare Unterlagen und klare Zuständigkeiten.

  4. Begleitung & Wirksamkeit

    Ich begleite die Umsetzung, überprüfe die Wirksamkeit und passe Maßnahmen an, wenn sich Abläufe ändern.

05Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir oder rufen Sie an.

Für wen ist ABU Arbeitssicherheit & SiGeKo tätig?

Für Unternehmen jeder Größe – vom Kleinbetrieb bis zum Industriebetrieb – sowie für Bauherren, Projektleitungen und ausführende Unternehmen bei Bau-, Infrastruktur- und Energieprojekten.

In welchen Regionen ist ABU Arbeitssicherheit & SiGeKo tätig?

Deutschlandweit. Ich begleite Unternehmen, Bauherren und Projekte in ganz Deutschland – vor Ort im Betrieb und auf der Baustelle. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage einfach Einsatzort und Zeitraum, dann erhalten Sie eine passende Einschätzung.

Ab wann braucht ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Sobald Beschäftigte tätig sind. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen; Art und Umfang der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2. Eine externe Fachkraft ist dafür eine gängige und wirtschaftliche Lösung.

Wann muss ein Bauherr einen SiGeKo bestellen?

Nach § 3 Baustellenverordnung immer dann, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Koordination beginnt bereits in der Planungsphase und setzt sich während der Ausführung fort.

Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Geräte geprüft werden?

Die Prüffristen legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 3 nennt als Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % können die Fristen verlängert werden.

Lassen sich mehrere Leistungen kombinieren?

Ja. Viele Betriebe verbinden die sicherheitstechnische Betreuung mit Gefährdungsbeurteilungen und der Prüfung ihrer elektrischen Geräte. So haben Sie für alle Themen einen festen Ansprechpartner.

Sicherheit für Ihren Betrieb oder Ihr Bauprojekt besprechen?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und den Einsatzort – deutschlandweit. Ich melde mich mit einer Einschätzung und einem passenden Vorschlag.