Leistung 03
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Wiederkehrende Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 und DIN EN 50699 (VDE 0702) – von der Kaffeemaschine im Büro bis zum Werkzeug auf der Baustelle.
Leistungsumfang
Prüfen, dokumentieren, Fristen im Blick behalten
Defekte Leitungen und beschädigte Geräte gehören zu den häufigsten Ursachen elektrischer Unfälle. Die wiederkehrende Prüfung deckt solche Mängel auf, bevor etwas passiert – und schafft Ihnen den Nachweis, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachkommen.
- Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung
- Dokumentation und Kennzeichnung der geprüften Geräte
- Unterstützung bei der Festlegung und Überwachung der Prüffristen
Häufige Fragen
Fragen zu dieser Leistung
Welche Geräte gelten als ortsveränderlich?
Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie am Stromnetz angeschlossen sind – zum Beispiel Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen oder Ladegeräte.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Prüffristen legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 3 nennt als Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, können die Fristen verlängert werden – höchstens auf ein Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten und auf zwei Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen.
Was erhalte ich nach der Prüfung?
Jedes geprüfte Gerät wird gekennzeichnet. Sie erhalten eine Dokumentation der Prüfergebnisse mit Hinweisen zu Geräten, die instandgesetzt oder ausgesondert werden müssen, sowie zur nächsten Prüffrist.
Sicherheit für Ihren Betrieb oder Ihr Bauprojekt besprechen?
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich mit einer Einschätzung und einem passenden Vorschlag.