Fachkraft für Arbeitssicherheit · SiGeKo · Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Leistung 06

Arbeitsschutz-Komplettbetreuung für Kleinbetriebe

Für Restaurants, Friseursalons, Werkstätten, Büros und weitere kleine Unternehmen – passend zu Betrieb, Tätigkeiten und Gefährdungen.

Leistungsumfang

Alles, was Ihr Betrieb im Arbeitsschutz braucht

Kleine Unternehmen haben dieselben Pflichten wie große – aber selten die Zeit, sich in Vorschriften einzuarbeiten. Mit der Komplettbetreuung ist Ihr Arbeitsschutz vollständig organisiert, und Sie haben einen festen Ansprechpartner für alle Fragen.

  • Sicherheitstechnische Betreuung und regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen
  • Aufbau und Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation
  • Gefahrstoffmanagement einschließlich Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen
  • Organisation von Erster Hilfe, Brandschutz sowie Flucht- und Rettungswegen
  • Beratung zu PSA, Arbeitsmitteln und sicheren Arbeitsabläufen
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Überwachung erforderlicher Prüffristen
  • Dokumentation, Maßnahmenverfolgung und laufende Beratung

Alles aus einer Hand – mit einem festen Ansprechpartner für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz.

Branchen

Für Betriebe, in denen jeder mit anpackt

In kleinen Teams fehlt oft die Zeit für Vorschriften – die Gefährdungen sind trotzdem da: heiße Fette und Messer in der Küche, Chemikalien im Salon, Maschinen in der Werkstatt, Bildschirmarbeit im Büro.

  • Restaurants
  • Friseursalons
  • Werkstätten
  • Büros
  • weitere Kleinbetriebe

Typische Themen

  • Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz
  • Unterweisungen, die im Alltag verstanden werden
  • Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen
  • Erste Hilfe, Brandschutz und Rettungswege
  • Fristen für die Prüfung elektrischer Geräte

Häufige Fragen

Fragen zu dieser Leistung

Brauchen auch kleine Betriebe eine sicherheitstechnische Betreuung?

Ja. Die Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz gelten bereits ab dem ersten Beschäftigten. Für kleine Betriebe sieht die DGUV Vorschrift 2 besondere Betreuungsformen vor. Ich unterstütze Sie dabei, die passende Form zu finden und umzusetzen.

Für welche Branchen ist die Komplettbetreuung gedacht?

Zum Beispiel für Restaurants und Gastronomie, Friseursalons, Werkstätten, Büros und weitere kleine Unternehmen. Die Leistungen werden an Ihren Betrieb, Ihre Tätigkeiten und Gefährdungen angepasst.

Wie entsteht das Angebot?

Nach einem kurzen Gespräch über Ihren Betrieb, die Zahl der Beschäftigten und die Tätigkeiten stelle ich ein Paket zusammen, das genau die Leistungen enthält, die Sie brauchen.

Sicherheit für Ihren Betrieb oder Ihr Bauprojekt besprechen?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich mit einer Einschätzung und einem passenden Vorschlag.