Fachkraft für Arbeitssicherheit · SiGeKo · Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Leistung 08

Freimessungen

Freimessungen vor und während Arbeiten in Behältern, Schächten und engen Räumen nach DGUV Regel 113-004.

Leistungsumfang

Erst messen, dann einsteigen

Sauerstoffmangel, giftige Gase oder eine explosionsfähige Atmosphäre sieht und riecht man oft nicht. Die Freimessung zeigt vor Arbeitsbeginn, ob sicher gearbeitet werden kann – und überwacht die Atmosphäre bei Bedarf weiter.

  • Messung von Sauerstoff, brennbaren Gasen und gefährlichen Stoffen
  • Beurteilung der Atmosphäre vor Arbeitsbeginn
  • Kontinuierliche Überwachung bei Bedarf

Häufige Fragen

Fragen zu dieser Leistung

Warum ist eine Freimessung notwendig?

In Behältern, Schächten und engen Räumen können sich Sauerstoffmangel, giftige Gase oder explosionsfähige Gemische bilden. Eine Freimessung vor Arbeitsbeginn zeigt, ob die Atmosphäre ein sicheres Arbeiten zulässt.

Was wird gemessen?

Je nach Gefährdung der Sauerstoffgehalt, brennbare Gase und Dämpfe sowie gefährliche Stoffe. Bei Bedarf wird die Atmosphäre während der Arbeiten kontinuierlich überwacht.

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