Fachkraft für Arbeitssicherheit · SiGeKo · Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Leistung 07

Sicherungs- und Sicherheitsposten

Stellung von Sicherungs- und Sicherheitsposten bei gefährlichen Arbeiten und besonderen Arbeitssituationen.

Leistungsumfang

Ein wachsames Auge, wenn es darauf ankommt

Bei Arbeiten in engen Räumen oder in Gefahrenbereichen muss jemand von außen den Überblick behalten, Kontakt halten und im Ernstfall sofort handeln. Genau das übernimmt der Sicherungsposten.

  • Überwachung gefährlicher Arbeiten und Arbeitsbereiche
  • Sicherung bei Arbeiten in engen Räumen, Behältern und Schächten
  • Alarmierung und Einleitung festgelegter Notfallmaßnahmen

Häufige Fragen

Fragen zu dieser Leistung

Wann ist ein Sicherungsposten erforderlich?

Zum Beispiel bei Arbeiten in Behältern, Silos, Schächten und engen Räumen: Nach DGUV Regel 113-004 hält dort eine Person außerhalb des Raums Kontakt zu den Beschäftigten, überwacht die Arbeiten und leitet im Notfall Rettungsmaßnahmen ein. Ob und in welcher Form ein Posten nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Lässt sich der Sicherungsposten mit einer Freimessung verbinden?

Ja. Vor Arbeiten in engen Räumen wird die Atmosphäre häufig freigemessen und bei Bedarf während der Arbeiten weiter überwacht. Beides aus einer Hand vereinfacht Abstimmung und Dokumentation.

Sicherheit für Ihren Betrieb oder Ihr Bauprojekt besprechen?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich mit einer Einschätzung und einem passenden Vorschlag.