Leistung 02
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator unterstütze ich Bauherren bei der Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).
Leistungsumfang
Koordination in Planung und Ausführung
Sobald mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind, entstehen Gefährdungen an den Schnittstellen. Ich koordiniere die Beteiligten so, dass Sicherheit und Arbeitsfortschritt zusammen funktionieren.
- Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planungs- und Ausführungsphase
- Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans nach RAB 31
- Erstellung und Fortschreibung der Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32
- Koordination der beteiligten Unternehmen und Gewerke
- Baustellenbegehungen und sicherheitstechnische Begleitung der Arbeiten vor Ort
- Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen, Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitsverfahren, sicherheitsrelevanten Unterlagen und Arbeitserlaubnissen
- Durchführung bzw. Unterstützung bei projektbezogenen Sicherheitsunterweisungen und Baustelleneinweisungen
- Dokumentation und Nachverfolgung von Maßnahmen sowie Anpassung des SiGe-Plans bei Änderungen im Bauablauf
Häufige Fragen
Fragen zu dieser Leistung
Wann muss ein SiGeKo bestellt werden?
Nach § 3 Baustellenverordnung muss der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Das gilt bereits für die Planung der Ausführung.
Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich?
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und entweder eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden. Eine Vorankündigung ist erforderlich, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden – oder wenn der Umfang 500 Personentage überschreitet.
Was ist die Unterlage für spätere Arbeiten?
Sie enthält die Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, die bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind – etwa bei Wartung, Inspektion oder Reinigung. Sie wird nach RAB 32 erstellt, während der Bauphase fortgeschrieben und dem Bauherrn übergeben.
Sicherheit für Ihren Betrieb oder Ihr Bauprojekt besprechen?
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich mit einer Einschätzung und einem passenden Vorschlag.