Fachkraft für Arbeitssicherheit · SiGeKo · Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Leistung 05

Gefährdungsbeurteilungen & Betriebsanweisungen

Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – mit Schutzmaßnahmen, die zu Ihren tatsächlichen Arbeitsabläufen passen.

Leistungsumfang

Gefährdungen erkennen, bevor sie zu Unfällen werden

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. Ich bewerte Arbeitsplätze und Tätigkeiten, lege geeignete Schutzmaßnahmen fest und bringe bestehende Unterlagen auf einen aktuellen Stand.

  • Bewertung von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten
  • Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Überprüfung und Aktualisierung bestehender Unterlagen

Häufige Fragen

Fragen zu dieser Leistung

Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen für seine Beschäftigten beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen ableiten – unabhängig von der Betriebsgröße. Das Ergebnis ist nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder die Organisation ändern, nach Unfällen oder Beinaheunfällen und wenn sich zeigt, dass Maßnahmen nicht ausreichen. Auch ohne Anlass ist eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll.

Wofür braucht man Betriebsanweisungen?

Betriebsanweisungen beschreiben arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, welche Gefahren bestehen, welche Schutzmaßnahmen gelten und wie im Notfall zu handeln ist – etwa für Maschinen, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe. Sie sind die Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten.

Sicherheit für Ihren Betrieb oder Ihr Bauprojekt besprechen?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich mit einer Einschätzung und einem passenden Vorschlag.